Informationen Covid-19
Aktuelle Informationen
Liebe Patientinnen und Patienten,
ich möchten Sie darauf hinweisen, dass für Sie aktuell keinerlei Beschränkungen in der Physiotherapie bestehen. Alle Behandlungen auf Rezept sowie alle Selbstzahlerleistungen können uneingeschränkt angeboten werden.
Eine Maskenpflicht für unsere Patienten besteht aktuell nicht.
Selbstverständlich arbeiten wir weiterhin nach unserem Hygienekonzept, welches wir laufend den aktuellen Vorgaben und der aktuellen Lage anpassen.
Beste Grüße
Kilian Weber
(Stand: 05.09.2022)
Liebe Patientinnen und Patienten,
ich möchten Sie darauf hinweisen, dass von dem aktuellen Erlass der Bundesregierung die Behandlungen in einer Physiotherapie Praxis nicht betroffen sind. Wie auch im Frühjahr dürfen lediglich Massagepraxen keine Leistungen mehr anbieten. Wir dürfen weiterhin alle medizinisch notwendigen Behandlungen, sprich jede Behandlungen aufgrund eines Rezeptes vom Arzt, durchführen.
Selbstverständlich halten wir weiterhin alle Hygienemaßnahmen auf einem hohen Niveau und die gewährleisten die Wahrung des geforderten Abstands zwischen unseren Patienten in der Praxis sowie der Maskenpflicht.
Beste Grüße
Kilian Weber
(Stand: 29.10.2020)
Liebe Patientinnen und Patienten,
ich freue mich mitteilen zu können, dass die Beschränkungen in der Physiotherapie aufgehoben wurden und wir nun auch wieder medizinisch notwendige Selbstzahlerbehandlungen (Massagen) anbieten dürfen.
Selbstverständlich halten wir weiterhin die Hygienemaßnahmen auf einem hohen Niveau und gewährleisten die Wahrung des geforderten Abstands zwischen unseren Patienten in der Praxis.
Beste Grüße
Kilian Weber
(Stand: 15.05.2020)
Liebe Patientinnen und Patienten,
leider kam es Anfang der Woche aufgrund der Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen zu großen Unstimmigkeiten in den Physiotherapie-Praxen und selbstverständlich auch bei unseren Patienten.
Der Geschäftsführer des Deutschen Verbandes für Niedersachsen (ZVK), Herr Rechtsanwalt Schumacher, hat am Montagabend eine Antwort des Gesundheitsministeriums Niedersachsen veröffentlich. Diese möchten wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung stellen, um ein wenig mehr Klarheit in die Angelegenheit zu bringen.
Beste Grüße
Kilian Weber
(Stand: 26.03.2020)
Lage in Niedersachsen entschärft
Auf unsere Anfragen hat das Gesundheitsministerium gerade um 16:51 Uhr reagiert und den folgenden Text übermittelt, den wir unten im Wortlaut einfügen. Damit steht eindeutig fest, dass eine ärztliche Verordnung ausreicht: Im Zweifel soll der Physiotherapeut aus fachlicher Kompetenz selbst entscheiden.
- Antwortschreiben des Gesundheitsministeriums NDS -
Datum: 23.03.20 16:51 (GMT+01:00)
Betreff: Erlass Physiotherapeuten
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie gewünscht erhalten Sie eine Klärung zur Allgemeinverfügung vom 23. März 2020:
Die Allgemeinverfügung der Nds. Landesregierung vom 23.03.2020 „Soziale Kontakte beschränken – anlässlich der Corona-Pandemie regelt, dass notwendige Tätigkeiten und Verrichtungen weiterhin zulässig sind. Hierbei handelt es sich auch um die Inanspruchnahme ambulanter oder stationärer medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z.B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen medizinischer Fachberufe Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten).
Grundsätzlich gilt: Ein Arzt sollte derzeit nur ein Rezept für eine therapeutische Behandlung ausstellen, wenn dies die gesundheitliche Situation erfordert, zum Beispiel um die Folgen eines Schlaganfalls zu minimieren. Das bedeutet, dass sich die gesundheitliche Situation durch ein vorübergehendes Aussetzen der Behandlung nicht verschlimmern sollte. Bei vorhandenen Rezepten bzw. laufenden Maßnahmen sollte der Physiotherapeut über die Notwendigkeit aufgrund seines Fachwissens selbst entscheiden.
...
Mit
freundlichem Gruß
-Pressestelle-
Niedersächsisches Ministerium
für Soziales, Gesundheit
und Gleichstellung
Hannah-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover
Liebe Patientinnen und Patienten,
wie soeben in der Pressekonferenz von Angela Merkel verkündet, dürfen wir auch weiterhin für Euch/Sie da sein.
Die Schließung bezieht sich u. a. explizit auf Massagepraxen. Da es sich bei meiner Praxis um eine Physiotherapie Praxis handelt, nahezu jede Behandlung aufgrund einer Verordnung vom Arzt erfolgt und somit medizinisch notwendig ist, dürfen wir weiterhin für euch da sein.
Selbstverständlich werden auch wir weitere Maßnahmen ergreifen um den geforderten Abstand zwischen unseren Patienten in der Praxis zu gewährleisten. Die Hygienemaßnahmen wurden von uns in der letzten Woche bereits massiv verstärkt und werden entsprechend fortgeführt.
Beste Grüße
Kilian Weber
(Stand: 22.03.2020)
Liebe Patientinnen und Patienten,
ich möchte Euch/Sie kurz informieren, dass unsere Praxis weiterhin für Euch/Sie geöffnet ist.
Selbstverständlich haben auch wir alle Hygienemaßnahmen erhöht und leben einen vorsichtigen und vernünftigen Umgang mit der aktuellen Situation.
Daher auch von mir die inständige Bitte an all diejenigen, die kürzlich in einem Risikogebiet waren und / oder sich krank fühlen oder einfach unsicher sind, ihre Termine abzusagen. Dies dient dem Schutz all unserer Patienten und besonders dem Schutz meines Teams.
Beste Grüße
Kilian Weber
(Stand: 17.03.2020)